Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Diese Geschäftsbedingungen sind direkt aus dem Englischen der Originalversion übersetzt und dienen lediglich zu Ihrer Information. Bei etwaigen Abweichungen zwischen den Sprachfassungen hat die englische Version Vorrang.

1. DEFINITIONEN

Für den Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt:

„Firma“ bedeutet Edmund Optics Ltd, Betriebsnummer 03666365, mit Sitz in 1 Opus Avenue, Nether Poppleton, York, North Yorkshire YO26 6BL, Großbritannien;

„Käufer“ bedeutet die Partei, die Waren kauft oder sich bereit erklärt, Waren zu kaufen;

„Waren“ bedeuten die Gegenstände, die der Käufer von der Firma an ihn liefern lassen möchte (unabhängig davon, ob sie von der Firma oder einem Dritten hergestellt werden); und

ein Hinweis auf „Schreiben“ oder „schriftlich“ beinhaltet auch E-Mails und andere elektronische Mittel.

2. ANWENDBARKEIT DIESER BEDINGUNGEN

(a) Vorbehaltlich der Klauseln 2(b) und 3 gelten diese AGB und alle anderen Bedingungen, die von der Gesellschaft ausdrücklich vereinbart wurden, für die Lieferung von Waren durch die Firma unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Käufer auferlegen oder integrieren möchte oder die durch Handel, Gewohnheiten, Brauch oder regelmäßige Verhaltensweise gelten. Die Anfrage des Käufers zum Kauf der Waren stellt ein Angebot des Käufers dar, diese Waren gemäß diesen Bedingungen zu kaufen, das nur dann als akzeptiert gilt, wenn die Firma eine schriftliche Annahme erteilt oder einer solchen Anfrage stattgibt.

(b) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für die Lieferung von Waren, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma für die Lieferung von Waren an Verbraucher unterliegen. Für Lieferungen an Verbraucher gelten gesonderte Bedingungen, die Sie unter www.edmundoptics.de/B2CTerms nachlesen können.

3. ÄNDERUNG

Änderungen in oder Ergänzungen zu diesen AGB werden nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgen und im Namen der Firma (handschriftlich oder elektronisch) unterzeichnet sind. Derartige schriftliche Änderungen haben Vorrang vor etwaigen widersprechenden Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. PREIS

(a) Der Vertragspreis der Waren basiert auf den Kosten, die der Firma zum Zeitpunkt der Angebotserstellung für Artikel, Materialien, Arbeitskräfte, Einfuhrzölle und alle anderen Ausgaben entstehen, sowie für die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften oder Auflagen, und auf den Wechselkursen zum Zeitpunkt der Angebotserstellung für Artikel, Materialien und alle anderen in Fremdwährung bezahlten Ausgaben. Die Firma behält sich das Recht vor, einseitig den Vertragspreis zu ändern, um etwaige Anstiege der oben erwähnten Kosten zwischen dem Datum der Angebotserstellung und dem Lieferdatum zu berücksichtigen. Die Benachrichtigung über diese Änderung erfolgt an den Kunden mindestens durch eine aktualisierte Auftragsbestätigung.

(b) Die Firma bemüht sich in zumutbarer Weise sicherzustellen, dass für Waren, wenn sie zum Verkauf angeboten werden, der korrekte Preis angegeben ist. Für den Fall, dass Waren falsch ausgepreist sind:

i. Liegt der korrekte Preis unter dem angegebenen Preis, berechnet die Firma den niedrigeren Betrag;

ii. Wenn der korrekte Preis höher ist als der angegebene Preis, wird die Firma dies dem Käufer mitteilen und die Bestellung nicht annehmen, ohne eine Vereinbarung über die Erhöhung des Betrags zu treffen; oder

iii. Wird eine Bestellung angenommen, bei der der Kunde einen Preisfehler vernünftigerweise hätte erkennen können, kann die Firma den Vertrag beenden, dem Käufer alle gezahlten Beträge erstatten und die Rückgabe der gelieferten Waren verlangen.

(c) Alle vom Käufer zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer, die der Käufer zusätzlich an die Gesellschaft zu dem jeweils geltenden Satz zu zahlen hat.

5. ZUSICHERUNGEN

Sämtliche in Broschüren oder Werbematerial enthaltenen technischen Beschreibungen oder sonstige Beschreibungen jedweder Art, die von der Firma oder im Namen der Firma durch ihren Handelsvertreter veröffentlicht werden, gelten nicht als Zusicherung oder Gewährleistung irgendeiner Art in Bezug auf die Waren oder eines Teils dieser Waren.

6. WARENZEICHEN

(a) Der Käufer stellt sicher, dass alle Warenzeichen oder sonstige Wörter, die an den Waren angebracht werden oder im Zusammenhang mit den Waren verwendet werden, nicht ohne die schriftliche Zustimmung der Firma unleserlich gemacht, verdeckt oder ausgelassen werden

(b) Der Käufer darf ohne die schriftliche Zustimmung der Firma keine zusätzlichen Warenzeichen oder andere Wörter an oder in Bezug auf die Waren hinzufügen, anbringen oder verwenden, die die Öffentlichkeit irreführen könnten.

7. COPYRIGHT

Sämtliche Zeichnungen, Spezifikationen, Schrifttum und alle anderen Materialien, die von oder im Namen der Firma erstellt werden, und das Copyright daran oder an Teilen davon, sind Eigentum der Firma. Kein Teil einer solchen Zeichnung, Spezifikation oder Schrifttum darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Firma kopiert werden.

8. SCHADLOSHALTUNG BEI COPYRIGHT-VERLETZUNG

Sofern die Firma Waren gemäß einer Spezifikation, Zeichnung oder eines Designs herstellt oder liefert, die bzw. das vom oder im Namen des Käufers zur Verfügung ge¬stellt wurden, und die Waren, ihre Herstellung oder Lieferung die Verletzung eines Patents, eines Designrechts, eines Urheberrechts oder eines anderen geistigen Eigentumsrechts eines Dritten darstellen, hat der Käufer die Firma von allen Ansprüchen, Schadenersatzforderungen, Verlusten oder Ausgaben freizustellen und schadlos zu halten, die gegen die Firma geltend gemacht oder von ihr erlitten werden und die sich aus oder im Zusammenhang mit einer solchen Verletzung ergeben.

9. LIEFERUNG/ABHOLUNG

(a) Lieferfristen und -termine sind nicht Bestandteil des Vertrages, und die Firma haftet nicht für Verluste, Kosten, Schadenersatzforderungen oder Ansprüche, die sich aus einer Lieferverzögerung ergeben, unabhängig davon, wie diese verursacht wird.

(b) Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes (a) erfolgt die Lieferung der Waren FCA York gemäß Incoterms® 2010, es sei denn, die Firma hat ausdrücklich zugestimmt, dass DAP gemäß Incoterms® 2010 für alle Destinationen in der Europäischen Union oder DAP Incoterms® 2010 für alle anderen Destinationen an einen vereinbarten Ort zu einem von den Parteien vereinbarten Liefertermin geliefert wird.

(c) Die Firma teilt dem Käufer das Datum mit, an dem die Waren zur Abholung FCA York bereit sind oder gegebenenfalls DDP oder DAP gemäß Klausel 9(b) geliefert werden. Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Waren zu diesem Zeitpunkt zur Abholung bereitgestellt werden oder die Firma versucht, die Lieferung gegebenenfalls in Übereinstimmung mit dieser Mitteilung durchzuführen.

(d) Sofern die Waren gemäß Klausel 9(b) geliefert werden sollen, trägt der Käufer, wenn er die Waren nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung der Firma, dass sie zur Abholung bereit stehen, abholt, das alleinige Risiko für Verlust, Beschädigung oder Verschlechterung der Waren nach diesem Zeitpunkt, und er erstattet der Firma alle zusätzlichen Kosten oder Aufwendungen, die ihr infolge eines solchen Versäumnisses entstehen, sowie eine angemessene Gebühr für die Lagerung und Versicherung der Waren ab dem Tag, an dem sie hätten abgeholt werden sollen, bis zum Tag der tatsächlichen Abholung. Die Firma kann eine Rechnung für die Waren zu dem Zeitpunkt ausstellen, zu dem die Waren hätten abgeholt werden sollen, und die Zahlung dieser Rechnung ist gemäß Ziffer 14 fällig.

(e) Wird der vertragliche Liefertermin auf Verlangen des Käufers verzögert oder verschoben oder nimmt der Käufer die Lieferung aus anderem Grund nicht innerhalb der Lieferfrist an, so kann die Firma eine Rechnung für die Waren ausstellen, als wäre dieser Liefertermin nicht verzögert oder verschoben worden, und die Zahlung dieser Rechnung ist gemäß Ziffer 14 fällig. In diesem Fall gelten die Waren für alle Zwecke (einschließlich der Gewährleistung) als von der Firma an den Käufer zu dem ursprünglich für die Lieferung vereinbarten Zeitpunkt geliefert, und für jedweden Verlust, jedwede Beschädigung oder Verschlechterung der Waren trägt in der Folge das alleinige Risiko der Käufer, der der Firma darüber hinaus alle zusätzlichen Kosten oder Aufwendungen, die ihr infolge dieses Versäumnisses entstehen, sowie eine angemessene Gebühr für die Lagerung und Versicherung der Waren ab dem ursprünglich für die Lieferung vereinbarten Zeitpunkt bis zum Tag der tatsächlichen Lieferung erstattet.

(f) Im Falle von gemäß Klausel 9(b) zu liefernden Waren stellt der Käufer sichere Zugangsmöglichkeiten zum Lieferort und alle erforderlichen Mittel zum Entladen der Waren zur Verfügung und ist für die Entladung der Waren verantwortlich. Der Käufer hat der Firma alle zusätzlichen Kosten oder Aufwendungen zu erstatten, die ihr aufgrund eines Versäumnisses in Bezug auf diese Vorgaben seitens des Käufers entstehen.

(g) Wenn der Käufer die Waren oder ein Teil davon in einem beschädigten Zustand erhält oder einen Teil der Waren nicht erhält, muss der Käufer die Firma innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Waren (oder eines Teils der Waren) schriftlich benachrichtigen, andernfalls übernimmt die Firma keine Verantwortung für solche Schäden oder Verluste.

(h) Für den Fall, dass der Käufer der Firma nicht innerhalb von 28 Tagen nach Fälligkeit der Lieferung schriftlich mitgeteilt hat, dass die DAP zu liefernden Waren nicht geliefert wurden, gilt die Ware als am Fälligkeitsdatum geliefert und die Firma übernimmt keine Haftung für die Nichtlieferung.

10. RISIKO

Unbeschadet der Klauseln 9(d) und (e) geht das gesamte Risiko an den Waren, gleich welcher Art, mit der Lieferung auf den Käufer über.

11. EIGENTUMSRECHT

(a) Waren, die von der Firma geliefert wurden, bleiben das alleinige und absolute Eigentum der Firma bis:

(i) die Waren vollständig bezahlt wurden; und

(ii) alle anderen Beträge, die der Firma vom Käufer geschuldet werden, an die Firma bezahlt wurden, um jedoch Zweifel auszuschließen, trägt der Käufer ab dem Zeitpunkt der Lieferung die Gefahr für die Ware und der Käufer hat:

(i) die Waren getrennt von allen anderen Waren zu lagern, so dass sie leicht als Eigentum der Firma identifizierbar bleiben;

(ii) die Waren in einem ordnungsgemäßem Zustand zu halten und sie gegen alle Risiken zu ihrem vol-len Preis ab dem Datum der Lieferung zu versichern;

(iii) die Firma unverzüglich zu benachrichtigen, wenn bei ihm irgendeine Form von Insolvenzereignis im Sinne von Ziffer 14(d) eintritt oder die Einstellung der gesamten oder eines wesentlichen Teils seiner Geschäftstätigkeit vorgenommen wird oder droht; und

(iv) der Firma die Informationen über die Waren zur Verfügung zu stellen, die die Firma von Zeit zu Zeit benötigt.

(b) Der Käufer gewährt der Firma eine unwiderrufliche Genehmigung, jederzeit alle Fahrzeuge oder Räumlichkeiten zu betreten, die dem Käufer gehören oder von ihm bewohnt werden oder sich in seinem Besitz befinden, zum Zwecke der Wiederinbesitznahme und Entfernung aller Waren, deren Eigentum gemäß Klausel 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Firma verblieben ist.

12. INSPEKTIONEN UND PRÜFUNGEN

(a) Sämtliche Prüfungen der Waren, oder eines Teils davon, die von der Firma auf Wunsch oder Anweisungen des Käufers durchgeführt werden, gehen zu Lasten des Käufers, der die Firma für die dafür entstandenen Kosten zur selben Zeit und zu denselben Bedingungen wie die Zahlung des Vertragspreises zu entschädigen hat.

(b) Wenn der Käufer die Beobachtung einer derar-tigen Prüfung durch ihn oder einen seiner Vertreter wünscht, informiert die Firma, unbeschadet des Vorstehenden, den Käufer rechtzeitig schriftlich über den Termin und Ort der Prüfung. Versäumt es der Käufer oder sein Vertreter diesem Test an dem ihm mitgeteilten Termin teilzunehmen, so ist der Käufer nicht berechtigt, Methode, Art, Umfang oder die Ergebnisse dieses Tests zu beanstanden und an diese Ergebnisse gebunden und muss der Firma die Kosten für diesen Test erstatten.

13. VERPACKUNG

Die Waren werden in einer Weise verpackt, die zum Schutz der Waren unter normalen Transportbedingun-gen und zur trockenen Lagerung in Innenräumen bis zu einem Monat ab Lieferdatum geeignet ist, vorausgesetzt die Verpackung ist nicht beschädigt oder beeinträchtigt. Waren, die außerhalb des Vereinigten Königreichs geliefert werden sollen, können aufgrund schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien auf andere Weise verpackt werden, und zwar auf Kosten des Käufers, die gleichzeitig und in gleicher Weise wie der Vertragspreis zu entrichten sind. Alle Verpackungen werden nicht zurückgenommen und die Entsorgung dieser Verpackungen gemäß den zum Zeitpunkt der Lieferung und danach geltenden Vorschriften oder Anforderungen unterliegt der alleinigen Verantwortung des Käufers.

14. ZAHLUNG

(a) Sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, hat der Käufer den Vertragspreis der Waren und alle anderen in diesen AGB vorgesehenen Kosten, Gebühren oder Ausgaben vor der Lieferung der Waren oder für genehmigte Kreditkonten bei der Firma gemäß den vereinbarten Bedingungen des Kreditkontos zu zahlen. Die Firma behält sich das Recht vor, Zinsen und Kosten in Übereinstimmung mit dem britischen „Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998“ zu verlangen.

(b) Der Käufer ist nicht berechtigt Abzüge von einem Betrag, der der Firma zusteht, für eine Auf-rechnung oder Gegenforderung geltend zu machen, es sei denn, sowohl der Grund als auch die Höhe der Aufrechnung wurden von der Firma ausdrücklich schriftlich anerkannt.

(c) Unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt die Nichtzahlung des Vertragspreises der Waren oder eines Teils davon oder anderer vom Käufer an die Firma zu zahlender Gelder nach eigenem Ermessen die Firma, entweder die Lieferung weiterer, zur Lieferung vereinbarter Waren zu verweigern oder jeden Vertrag, für den diese Bedingungen gelten, ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung an den Käufer zu kündigen, ohne dass dem Käufer gegenüber eine Haftung für Verluste entsteht, die durch eine solche Verzögerung oder Stornierung entstehen.

(d) Der Vertragspreis für die Waren und andere vom Käufer an die Firma zu zahlende Gelder wird sofort fällig und zahlbar, wenn der Käufer Insolvenz beantragt oder unter Verwaltung gestellt wird oder ein Empfänger seines Vermögens oder eines Teils davon ernannt wird oder ein Antrag auf Auflösung gestellt wird oder wenn der Käufer mit seinen Gläubigern einen Vergleich schließt.

(e) Alle an die Firma zu zahlenden Beträge sind in Pfund Sterling oder Euro zu zahlen, je nachdem, wie auf der Rechnung angegeben, sofern nicht anderweitig mit der Firma vereinbart.

15. STORNIERUNG

Bestellungen, die der Firma erteilt wurden, können nicht vom Käufer storniert, geändert, verzögert oder in der Menge reduziert werden, es sei denn, die Firma hat eine schriftliche Zustimmung gegeben. Stornierte Bestellungen unterliegen Stornierungsgebühren, die auf allen Kosten basieren, die der Firma bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstanden sind. Dazu gehört auch der Überbestand an Lagerartikeln, die dem Käufer speziell zugeordnet wurden und den normalen Lagerbestand der Firma für einen Zeitraum übersteigen.

16. GEWÄHRLEISTUNG

(a) Vorbehaltlich der Bestimmungen der Klauseln 14(b) und 14(c) gewährt die Firma eine Garantie auf die Waren gegen Material- oder Verarbeitungsmän-gel für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum, an dem die Waren versandbereit sind, oder ab dem Datum der Rechnung, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.

(b)

(i) Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen repariert oder ersetzt die Firma nach eigenem Ermessen jedes Teil der von ihm gelieferten Waren, das sich innerhalb einer Frist von 12 Monaten ab dem Datum, an dem die Waren versandbereit sind oder dem Datum der Rechnung, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt, als mangelhaft erweist.

(ii) Die Firma ist nicht verpflichtet, einen Teil der Waren zu reparieren oder zu ersetzen, solange sie nicht nach vernünftigem Ermessen davon überzeugt ist, dass die Waren seit der Lieferung in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln der Technik und/oder den Anweisungen oder Ratschlägen der Firma verwendet, installiert, betrieben und gewartet wurden und dass ein solcher Fehler nicht darauf zurückzuführen ist, dass die Waren länger als 3 Monate unbenutzt gelagert wurden oder auf Missbrauch oder Fehlanwendung oder unsachgemäße oder unzureichende Lagerung der Waren oder eines Teils der Waren.

(iii) Darüber hinaus übernimmt die Firma keine Haftung in diesem Sinne, es sei denn, der Käufer sendet mangelhafte Waren innerhalb von 21 Tagen zurück, nachdem der Fehler bemerkt wurde, und der Käufer stellt der Firma unverzüglich alle Informationen über die Waren, diesen Mangel sowie die Verwendung, Installation, den Betrieb, die Wartung und Lagerung der Waren seit ihrer Lieferung in einem Umfang zur Verfü¬gung, wie es die Firma vernünftigerweise verlangen kann.

(iv) Die Kosten für die Beseitigung oder den Ausbau eines fehlerhaften Teils, das gemäß dieser Gewährleistung ersetzt werden muss, sein Transport zum Firmengelände und seine erneute Instal-lation werden vom Käufer übernommen.

(v) Die Kosten für den Transport der reparierten oder ausgetauschten Ware zurück an den Käufer zur erneuten Installation, gehen, wenn die Firma die Verantwortung für die Reparatur oder den Austausch im Rahmen dieser Gewährleistung übernommen hat, zu Lasten der Firma.

(vi) Für jedes Ersatzteil, das die Firma im Rahmen der Gewährleistung an den Käufer liefert, gibt sie eine Garantie für den nicht abgelaufenen Zeitraum der Gewährleistung oder 3 Monate ab Lieferung, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist.

(vii) Für jedes Ersatzteil, das die Firma außerhalb der Gewährleistungsfrist an den Käufer liefert, gibt sie eine Garantie für den Zeitraum von 3 Monaten ab Lieferung oder Rechnung, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.

(viii) Vorbehaltlich des Vorstehenden übernimmt die Firma keine Haftung gegenüber dem Käufer in Bezug auf die Beschreibung, Qualität oder Eignung der Waren für einen bestimmten Zweck. Alle Bedingungen, Konditionen und Garantien in Bezug auf eine solche Beschreibung, Qualität oder Eignung, sei es gesetzlich (u.a. die Abschnitte 13 bis 15 des britischen Sale of Goods Act 1979) oder anderweitig, und ob ausdrücklich oder stillschweigend, sind hiermit im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

(c) Die Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen in Bezug auf etwaige Mängel bei einer bestehenden Installation, an die die Waren der Firma angeschlos-sen werden können; und/oder jeden Mangel, soweit dieser durch eine fehlerhafte Installation oder Wartung der Waren verursacht wird; und/oder jeden indirekten oder Folgeschaden (u.a. Produktionsausfall, entgangenen Gewinn oder Haftung gegenüber Dritten), der dem Käufer oder anderen entstanden ist.

(d) Sofern nicht ausdrücklich in diesen AGB festgelegt, übersteigt die Gesamthaftung der Firma gegenüber dem Käufer für Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, sei es aufgrund des Vertrages, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, unter keinen Umständen den Preis der Waren, die Gegenstand des Vertrags sind.

(e) Ungeachtet einer anderen Bestimmung dieser AGB darf nichts in diesen AGB die Haftung der Firma einschränken oder ausschließen für:

(i) Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit oder Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer verursacht wurden;

(ii) Betrug oder betrügerische Falschdarstellung;

(iii) Verstoß gegen die in Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 enthaltenen Bedingungen; oder

(iv) jede Angelegenheit, in der es rechtswidrig wäre, die Haftung auszuschließen oder einzuschränken.

17. SCHADLOSHALTUNG

Der Käufer hat die Firma für Verluste, Verletzungen, Schadenskosten oder Ansprüche jeglicher Art, die sich aus dem Vertrag oder den Waren oder deren Lagerung, Installation, Verwendung, Betrieb oder Wartung ergeben, schadlos zu halten, es sei denn, diese werden ausschließlich durch Fahrlässigkeit der Firma verursacht.

18. ANTIKORRUPTIONSBESTIMMUNGEN

Jede Partei hat alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Korruptionsprävention und bekämpfung, u.a. den britischen Bribery Act 2010, einzuhalten und der anderen Partei unverzüg¬lich jede Bitte oder Forderung nach einem unangemessenen finanziellen oder sonstigen Vorteil jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand mitzuteilen.

19. DATENSCHUTZ

Die Bereitstellung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand unterliegt der Datenschutzerklärung der Firma, die unter www.edmundoptics.de/privacy-policynachzulesen ist.

20. KÜNDIGUNG DES VERTRAGES

Wird die Firma ohne ihr Verschulden an der Erfüllung des Vertrages aus einem Grund gehindert, kann sie durch schriftliche Benachrichtigung des Käufers diesen Vertrag kündigen; nach Eingang dieser Benachrichtigung beim Käufer wird dieser Vertrag sofort beendet. Für den Fall, dass die Firma bereits einige der Waren geliefert hat, zahlt der Käufer der Firma den Betrag des Vertragspreises für diese Waren, wobei jedoch weder die Gesellschaft noch der Käufer im Zusammenhang mit dem Vertrag gegenüber dem anderen haftbar sind.

21. SALVATORISCHE KLAUSEL

Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages oder eines Teils davon für nichtig, anfechtbar, ungültig, unwirk-sam oder nicht vollstreckbar erachtet wird, berührt dieser Mangel nicht den Rest des Vertrages, der so aus-zulegen ist, als ob der fehlerhafte Teil oder die fehlerhaften Teile zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von ihm ausgeschlossen gewesen wären.

22. MITTEILUNGEN

Erfordern diese AGB eine Benachrichtigung durch eine der Parteien an die andere, so ist diese Bestimmung durch eine schriftliche Mitteilung zu erfüllen, die durch die von der betreffenden Partei bevollmächtigten Person unterzeichnet (per Hand oder elektronisch) und entweder per Post oder E-Mail an den Sitz oder die Hauptgeschäftsadresse der anderen Partei oder an eine andere Adresse, die für die Zwecke dieser Mitteilung angegeben wurde, übermittelt wird.

23. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND

Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben, unterliegen dem Recht von England und Wales. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Firma. Die Firma behält sich das Recht vor, Käufer auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.

24. Massenvernichtungswaffen (weapons of mass destruction - WMD)

Die Firma beabsichtigt nicht, Waren an Unternehmen oder Organisationen zu liefern, die an der Entwicklung, Herstellung oder Lieferung von Massenvernichtungswaffen (WMD) beteiligt sind. Jeder irrtümlicherweise zwischen der Firma und einem Unternehmen oder einer Organisation abgeschlossene Vertrag, den die Firma angemessenerweise als an WMD beteiligt ansieht, gilt als ungültig, und die Firma behält sich das Recht vor, keine aus dem Vertrag geschuldeten Waren zu liefern.

 
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