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Diese Geschäftsbedingungen sind direkt aus dem Englischen der Originalversion übersetzt und dienen lediglich zu Ihrer Information. Bei etwaigen Abweichungen zwischen den Sprachfassungen hat die englische Version Vorrang.

Garantie von Trumpf, Inc.

FÜR ERSTAUSRÜSTER-LASERPRODUKTE (OEM)

Diese Garantie gilt für kommerzielle Produkte aus den OEM-Laser-Produktlinien von TRUMPF (im Folgenden als „Waren“ oder „Geräte“ bezeichnet), die zum Einbau als Komponenten in Bearbeitungssysteme mit Lasern bestimmt sind und vom Käufer („Käufer“) gemäß einer an Edmund Optics („Verkäufer“) gerichtete und von Edmund Optics bestätigten Bestellung (jeweils eine „Bestellung“) erworben wurden.

1. BENANNTER STANDORT UND ENDNUTZER:

(A) Benannter Standort des Käufers: In der Bestellung des Käufers ist schriftlich festzulegen, an welchem Standort der Käufer die Waren erhalten wird (der „benannte Standort“). Der Ablieferungsnachweis des Frachtführers dient zur Feststellung des Ankunftsdatums der Waren am benannten Standort (das „Anlieferungsdatum am Standort").

(B) Benannter Endnutzer des Käufers: Die hierin beschriebene Garantie kann nicht abgetreten oder übertragen werden, außer zwischen dem Käufer und einem einzigen Endnutzer, der vom Käufer in der Bestellung zum Zeitpunkt des Kaufs der Waren durch den Käufer benannt wird (der „benannte Endnutzer des Käufers").

2. INSTALLATION UND PRODUKTABNAHME:

(A) Vorbereitung des Aufstellungsortes: Der Käufer ist verantwortlich für die Vorbereitung des Installationsortes gemäß dem vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Vorinstallationshandbuch, für die Bereitstellung aller Versorgungseinrichtungen innerhalb der im Vorinstallationshandbuch angegebenen Nennwerte sowie für die Inspektion, das Aufstellen und die Platzierung der Waren am Installationsort.

(B) Inspektion bei Lieferung: Bei Ankunft der Waren am benannten Standort hat der Käufer die Waren auf Fehlmengen und Transportschäden zu überprüfen. Der Käufer muss den Verkäufer innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem Anlieferungsdatum am Standort schriftlich über etwaige Ansprüche informieren. Unterlässt es der Käufer, einen entsprechenden Anspruch innerhalb der oben genannten Frist oder in der oben genannten Form schriftlich anzumelden, so gilt dies als Verzicht auf diesen Anspruch.

3. LASERGERÄT DER KLASSE 4: DIE HIERUNTER VERKAUFTEN OEM-LASERWAREN SIND LASERGERÄTE DER KLASSE 4 GEMÄSS DER DEFINITION IN KAPITEL 21 DER US-AMERIKANISCHEN REGULARIEN CFR, UNTERKAPITEL J, TEIL 1040.10(B)(11). Auch wenn es sich um OEM-Lasergeräte handelt, die zum Einbau als Komponenten in ein Lasersystem oder einen Teil davon bestimmt sind, das vom Käufer oder einem Integrator des Käufers entworfen, hergestellt oder integriert wird (das „integrierte Produkt“), akzeptiert der Käufer, dass die Waren nicht alle Normen für vollständige Lasersysteme gemäß 21 CFR, Unterkapitel J ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen erfüllen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers, sicherzustellen, dass jedes integrierte Produkt so konstruiert und zertifiziert ist, dass es alle geltenden Sicherheitsvorschriften, Regeln oder Bestimmungen erfüllt, bevor es zur Endnutzung oder zum Verkauf an die Öffentlichkeit geliefert wird. Weder TRUMPF noch der Verkäufer spielen eine Rolle bei der Entwicklung oder Herstellung oder dem Einbau der Waren in die integrierten Produkte oder übernehmen irgendeine Verantwortung für die Konformität eines integrierten Produkts, in das die Waren eingebaut sind. Der Käufer erklärt sich damit bereit, TRUMPF und den Verkäufer von jeglichen Ansprüchen staatlicher Stellen oder Dritter, Strafen oder Haftungen freizustellen, die von TRUMPF oder dem Verkäufer gezahlt werden müssen und die daraus resultieren, dass ein integriertes Produkt nicht den geltenden Sicherheitsgesetzen, -regeln oder -vorschriften entspricht oder nicht zertifiziert ist.

4. GEWÄHRLEISTUNG: Soweit in diesem Text nichts anderes bestimmt ist, wird für alle im Rahmen dieser Garantie verkauften Waren, die (1) sich im Besitz und unter der Kontrolle des Käufers oder des vom Käufer benannten Endnutzers befinden, (2) ordnungsgemäß eingebaut und von autorisierten Personen gewartet wurden und (3) innerhalb der Grenzen der Nennleistung und des normalen Gebrauchs betrieben wurden, für eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, beginnend mit dem Anlieferungsdatum am Standort, garantiert, dass sie den technischen Spezifikationen der Waren entsprechen und frei von Material- und Herstellungsfehlern sind, wie durch TRUMPFS Inspektion festgestellt. Wenn es sich beim benannten Standort nicht um den Standort des benannten Endnutzers des Käufers handelt, endet die Gewährleistungsfrist jedoch (a) ein Jahr nach dem Datum der Lieferung des integrierten Produkts durch den Käufer an den benannten Endnutzer des Käufers oder (b) 15 Monate nach dem Anlieferungsdatum am Standort, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer einen Garantieanspruch innerhalb der Garantiezeit unverzüglich mitzuteilen, woraufhin der Verkäufer dafür sorgt, dass das Produkt oder die Teile, die unter die Garantie fallen und bei denen ein Material- oder Verarbeitungsfehler festgestellt wurde, kostenlos repariert oder ersetzt werden. Dies ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Käufers im Rahmen dieser Garantie. Die Bedingungen dieser Garantie gelten nicht für Waren, deren Lebensdauer bei normalem Gebrauch weniger als ein Jahr beträgt. Produktdemonstrationen, Testteile, Zeitstudien, Produktionsschätzungen und andere Angaben dieser Art, die dem Käufer zur Verfügung gestellt werden, sind nur Schätzungen und stellen keine Garantie dar.

Weder der Verkäufer noch TRUMPF haften im Rahmen einer Gewährleistung oder sonstigen Verpflichtung, wenn der behauptete Mangel an der Ware nicht besteht oder der Mangel oder die mangelhafte Leistung ganz oder teilweise durch Missbrauch, Vernachlässigung, Änderungen oder Zusätze des Käufers oder eines Dritten, durch die Verwendung von nicht von TRUMPF stammenden Ersatzteilen oder Verbrauchsmaterialien, durch unbefugte Reparaturversuche oder durch einen Unfall oder eine sonstige Gefahr außerhalb des Einflussbereichs von TRUMPF verursacht wurde. Die Garantie wird nicht übertragen, wenn die Waren weiterverkauft oder anderweitig außerhalb des Eigentums oder der Kontrolle des Käufers oder des vom Käufer benannten Endnutzers übertragen werden. Die Verwendung eines nicht von TRUMPF stammenden Ersatzteils führt zum Erlöschen der Garantie, wenn das TRUMPF-Ersatzteil im Rahmen der Garantie kostenlos erhältlich ist.

AUSSCHLUSS ANDERER GARANTIEN: DIE IN DIESEM ABSCHNITT BESCHRIEBENE GARANTIE TRITT AN DIE STELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DIE AUSGESCHLOSSEN SIND.

5. SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ, ENTSCHÄDIGUNGEN, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

(A) Entschädigung des Käufers. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Garantie haften TRUMPF oder der Verkäufer in keinem Fall für Verluste, Schäden oder Produktausfälle, die auf Wartungen, Produkte oder Handlungen anderer Personen als TRUMPF oder dem Verkäufer, deren Mitarbeiter und ordnungsgemäß autorisierte Vertreter zurückzuführen sind. TRUMPF und der Verkäufer haften nicht für Ansprüche Dritter, die von TRUMPF oder dem Verkäufer zu zahlen sind, soweit sie sich ergeben aus (i) fehlerhaftem Design, Material oder mangelhafter Verarbeitung eines integrierten Produkts, (ii) einer Änderung der Waren durch eine andere Partei als TRUMPF oder (iii) der Verwendung der Waren, die in andere Produkte integriert oder mit diesen kombiniert sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das integrierte Produkt. Der Käufer stellt TRUMPF und den Verkäufer von der diesbezüglichen Haftung frei.

(B) Rechtsverstöße/Malware: TRUMPF sichert zu, dass (i) die unter diese Garantie fallenden Waren ohne weitere Kombination oder Modifikation keine Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzen oder unterschlagen; (ii) TRUMPF über alle Rechte, Genehmigungen, Lizenzen und Befugnisse verfügt, die bekanntermaßen zur Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrages erforderlich sind; und (iii) die Waren, einschließlich jeglicher Software und der Datenträger, auf dem sie geliefert werden, auf Viren und andere bösartige Codes gescannt wurden und sich als frei davon erwiesen haben. TRUMPF stellt den Käufer vorbehaltlich der hierin enthaltenen Haftungsbeschränkung von Ansprüchen Dritter und der vom Käufer zu leistenden Haftung frei, soweit diese aus einem Anspruch Dritter resultieren, die nachweisen, dass: (i) die Waren ohne weitere Kombination oder Modifikation geistige Eigentumsrechte eines Dritten verletzen oder unterschlagen, oder (ii) dass Trumpf es versäumt hat, wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen zu unternehmen, um die Waren wie hierin vorgesehen oder bei der Abgabe der vorstehenden Zusicherungen zu überwachen. In keinem Fall haften TRUMPF oder der Verkäufer für Verluste oder Schäden, die sich aus einem Anspruch auf Grund von Verletzung oder widerrechtlicher Aneignung oder der Einführung von Schadsoftware aus der Kombination oder Integration der Waren in das integrierte Produkt ergeben.

(C) Praktiken am Arbeitsplatz: Es liegt in der Verantwortung des Käufers, die geltenden Arbeits- und Sicherheitsgesetze und -vorschriften zu kennen, zu verstehen und einzuhalten, die für die Verwendung der hierunter gelieferten Waren durch den Käufer gelten. Wenn der Käufer der Endnutzer des integrierten Produkts ist, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass die Waren und alle nicht zum Personal von TRUMPF gehörenden Personen, die diese Waren bedienen oder warten, als unter der ausschließlichen Kontrolle des Käufers stehend betrachtet werden. Soweit das geltende Recht Inspektionen, Überprüfungen, Aufzeichnungen und/oder Änderungen an den Waren nach dem Kauf vorschreibt, liegt es in der Verantwortung des Käufers, derartigen Anforderungen nachzukommen. Alle damit verbundenen Kosten sind allein vom Käufer zu tragen. Der Käufer stellt TRUMPF und den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter und von der Haftung frei, die von TRUMPF oder dem Verkäufer zu tragen sind, soweit sie sich ergeben aus (a) Änderungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Reparaturen, die von anderen Personen oder Parteien als TRUMPF oder dem Verkäufer an den Waren durch den Käufer oder in seinem Namen vorgenommen wurden, und/oder (b) der fahrlässigen Verwendung der Waren durch den Käufer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung in der Produktion mit deaktivierten, behinderten oder umgangenen Sicherheitsfunktionen des integrierten Produkts.

(D) Begrenzung der Haftung: Die Haftung von TRUMPF für Entschädigungen oder Ansprüche jeglicher Art, unabhängig von der Rechtsgrundlage, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit oder Gefährdungshaftung, für Verluste oder Schäden, die sich aus der Erfüllung oder Verletzung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder aus der Entwicklung, Herstellung, dem Verkauf, der Lieferung, dem Wiederverkauf, der Installation, der Änderung, der Reparatur, dem Betrieb oder der Verwendung der Ware(n) oder einer in Verbindung damit erbrachten Dienstleistung ergeben, übersteigt in keinem Fall den Preis, der auf die Dienstleistung, die Ware(n) oder einen Teil davon entfällt, die den Anspruch begründen. TRUMPF haftet in keinem Fall für beiläufig entstandene Schäden, Folgeschäden oder sonstige Schäden jeglicher Art.

Version August 2021

 
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